vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.3. Hacking

Thiele1. AuflMai 2019

Hacking iwS, dh das Eindringen in fremde Netzwerk- bzw Computersysteme, kann je nach Art und Intensität des Angriffs neben § 118a StGB eine Strafbarkeit gemäß § 51 DSG (Datenverwendung), § 119 StGB (Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses), § 119a StGB (Missbräuchliches Abfangen von Daten), § 123 StGB (Auskundschaften von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), § 126a StGB (Datenbeschädigung), § 126b StGB (Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems), § 126c StGB (Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten) oder nach dem Zugangskontrollgesetz nach sich ziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte