Das österreichische Computerstrafrecht nahm seinen Anfang mit dem Datenschutzgesetz 1978, das am 1. 1. 1980 in Kraft trat.3 Im StGB hielt das Computerstrafrecht erst mit der StGB-Novelle 19874 Einzug, und zwar mit Einführung des § 126a StGB (Datenbeschädigung) und des § 148a StGB (Datenverarbeitungsmissbrauch).