Zur Schaffung eines internationalen Standards von Geschäftsgeheimnissen wurde bereits im Jahr 1994 auf internationaler Ebene im Rahmen der World Trade Organization („WTO“) das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums („Trips-Abkommen“) abgeschlossen. Das Trips-Abkommen enthält bereits Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung oder Offenlegung durch Dritte. Zwar sind alle WTO-Mitgliedstaaten, also auch die Union als Ganzes, an <i>Rungg/Ploner</i> in <i>Albiez/Hartl</i> (Hrsg), Industriespionage (2019) Grundlagen, Seite 53 Seite 53
dieses Übereinkommen gebunden, allerdings führte dies nicht zu einer Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften. Innerhalb der Union bestanden große inhaltliche Differenzen hinsichtlich der Vorschriften betreffend den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dabei wurden etwa die Begriffe „Geschäftsgeheimnis“ oder „rechtswidriger Erwerb“ unterschiedlich definiert und es fehlte insbesondere an einheitlich gestalteten zivilrechtlichen Instrumenten zur grenzüberschreitenden Rechtsverfolgung.