Wird ein Unternehmen Opfer von Wirtschaftsspionage, liegt es in aller Regel am Unternehmen selbst, mittels Anzeige oder Privatanklage sicherzustellen, dass der Verstoß strafrechtlich ver Seite 35folgt wird. Da der strafrechtliche Schutz idZ – wie oben dargestellt – hauptsächlich in Form von Privatanklagedelikten besteht, hat das Unternehmen dabei selbst de facto die Funktion der „Strafverfolgungsbehörde“ zu übernehmen und die pönalisierten Handlungen anstelle der Staatsanwaltschaft zu verfolgen. Zivilrechtliche Ansprüche muss das betroffene Unternehmen in allen Fällen selbst vor den Zivilgerichten mittels zivilrechtlicher Klage geltend machen.