Zusätzlich zu den Bestimmungen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Kernstrafrecht sehen auch einzelne Materiengesetze strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen den Geheimnisschutz vor. Neben den Bestimmungen des UWG,66 die insbesondere die Weitergabe und Verwertung von geheimen unternehmensinternen Informationen durch Mitarbeiter oder Geschäftspartner pönalisieren, finden sich etwa auch im DSG,67 dem MuSchG,68 dem PatG,69 dem GMG,70 dem HlSchG,71 dem UrhG72 und dem BWG73 Regelungen zum Geheimnisschutz.