Unternehmen sind vermehrt unlauteren Praktiken ausgesetzt, die auf eine rechtswidrige Aneignung von Geschäftsgeheimnissen durch Dritte abzielen. Die Methoden sind dabei vielfältig und reichen vom „Diebstahl“ von sensiblen Unterlagen/Formeln/Proben/Mustern über das unbefugte Vervielfältigen von Information und der Verletzung von Geheimhaltungspflichten bis hin zu Spionagetätigkeiten.30 Betroffene Unternehmen können sich einerseits mittels zivil- und wettbewerbsrechtlicher Ansprüche gegen einschlägige Angriffe zur Wehr setzen und Ersatz für den erlittenen Schaden erlangen. Andererseits sanktionieren im Bereich des Strafrechts die §§ 122 bis 124 StGB sowie die §§ 11 und 12 UWG Verstöße gegen den Geheimnisschutz und bieten die Möglichkeit zur Verfolgung einschlägiger Verstöße.