7.6.1. Allgemeines
Arbeitnehmer
Arbeitnehmerdatenschutz
Das grundsätzliche Problem des Arbeitnehmerdatenschutzes besteht darin, dass kein in sich geschlossenes Arbeitnehmerdatenschutzrecht existiert. Der Schutz von Arbeitnehmerdaten ergibt sich vielmehr aus der Kombination von arbeitsvertrags-, betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen161. Da sich die Geltungsbereiche dieser gesetzlichen Rechtsmaterien nicht decken, führt dies zu unterschiedlichen Ausprägungen des Arbeitnehmerdatenschutzes.