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7.6. Arbeitnehmerdatenschutz

Löschnigg14. AuflJuli 2024

7.6.1. Allgemeines

Arbeitnehmer

Arbeitnehmerdatenschutz

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Das grundsätzliche Problem des Arbeitnehmerdatenschutzes besteht darin, dass kein in sich geschlossenes Arbeitnehmerdatenschutzrecht existiert. Der Schutz von Arbeitnehmerdaten ergibt sich vielmehr aus der Kombination von arbeitsvertrags-, betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen161161Allg vgl vor allem Körber-Risak/Brodil, Datenschutz und Arbeitsrecht (2018); Brodil, Geheimnisschutz – Informationsschutz – Datenschutz im Arbeitsrecht, in Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (Hrsg), Geheimnisschutz – Informationsschutz – Datenschutz (2008), 287; ders, Die Kontrolle der Nutzung neuer Medien im Arbeitsverhältnis. Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers zwischen Datenschutz und Persönlichkeitsrechten, ZAS 2004, 156; ders, Kontrolle und Datenschutz im Arbeitsrecht, ZAS 2009, 121; ders, Betriebsverfassungsrechtlich determinierter Datenschutz?, ZAS 2013, 269; Hattenberger, Die Bedeutung des Datenschutzrechts für das Arbeitsverhältnis, in Resch (Hrsg), Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien (2005), 13; Gerhartl, Datenschutz im Arbeitsrecht, ASoK 2008, 147; Grünanger/Goricnik, Arbeitnehmer – Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle2 (2018); Kotschy, Datenschutz in systematischer Einordnung zum Arbeitsrecht, in Brodil (Hrsg), Datenschutz im Arbeitsrecht (2010), 1; Laimer/Mayr, Zum Spannungsverhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen rund um die EDV-Nutzung, DRdA 2003, 410; Löschnigg, Datenermittlung im Arbeitsverhältnis (2009); ders, Datenschutz und Kontrolle im Arbeitsverhältnis, DRdA 2006, 459; Marhold, Datenschutz und Arbeitsrecht (1986); Oberhofer, Datenschutz und Arbeitsrecht, in Bauer/Reimer (Hrsg), Handbuch Datenschutzrecht (2009), 457; Resch (Hrsg), Die Kontrolle des Arbeitnehmers vor dem Hintergrund moderner Medien (2005).. Da sich die Geltungsbereiche dieser gesetzlichen Rechtsmaterien nicht decken, führt dies zu unterschiedlichen Ausprägungen des Arbeitnehmerdatenschutzes.

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