Das Arbeitsverhältnis ist von einer Fülle von Haupt- und Nebenpflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geprägt. Fraglich ist, wie der Pflichtenkreis zwischen Arbeitskollegen rechtlich gedeutet werden kann und ob deliktische Schadenersatzansprüche als Regulativ und Schutzmechanismus ausreichend sind. Die angesprochenen Themenbereiche sind vielfältig. Sie reichen von Verschwiegenheitspflichten (zum Datenschutz s 7.6.6) zwischen Arbeitskollegen über deren Persönlichkeitsschutz bis zu Schutz- und Sorgfaltspfllichten (zB bei drohenden Unfällen, bei ansteckenden Krankheiten, bei Mobbing). Brodil spricht in diesem Zusammenhang etwa von der „dritten Dimension“ im Arbeitsverhältnis und von einer „Ausstrahlungswirkung der Treuepflicht“188.