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7.5. Förderung und Kontrolle des Arbeitnehmerschutzes

Löschnigg14. AuflJuli 2024

Arbeitnehmerschutz

Arbeitsinspektion

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Während im Rahmen des technischen Arbeitnehmerschutzes eine Reihe von innerbetrieblichen Kontrollinstanzen (vgl 7.2.2) zu errichten ist, besteht auf behördlicher Ebene zur Kontrolle sämtlicher Arbeitnehmerschutzbestimmungen die Einrichtung der Arbeitsinspektion (vgl 14.4). Diese hat als staatliche Aufsichtsbehörde dazu beizutragen, dass durch geeignete Maßnahmen ein möglichst wirksamer Arbeitnehmerschutz erreicht wird. Zu diesem Zweck hat die Arbeitsinspektion vor allem die Einhaltung der dem Schutz der Arbeitnehmer dienenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen zu überwachen (§ 3 Abs 1 ArbIG).

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