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III. Kodex-Regelungen (Kalss/Kunz)

Kalss/Kunz2. AuflJuli 2016

A. Grundlagen

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Selbst-/Fremdevaluierung: Zu unterscheiden ist zwischen Selbstkontrolle und externer oder Fremdkontrolle. Die verschiedenen Regelwerke sprechen regelmäßig beide Formen an.

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Die Europäische Kommission sieht in ihrer Empfehlung vom 15.02.200555Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15.02.2005 zu den Aufgaben von nicht-geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierten Gesellschaften sowie zu den Ausschüssen des Verwaltungs-/Aufsichtsrates (2005/162/EG ) ABL Abs L 52/51. die Vornahme einer jährlichen Selbstevaluierung für den Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat einer börsenotierten Gesellschaft vor. Gegenstand dieser Beurteilung sollte die Zusammensetzung des Verwaltungs-/Aufsichtsrates sowie seine Organisation und Arbeitsweise als Gruppe sein. Die Bewertung sollte auch die Kompetenz und Leistung seiner einzelnen Mitglieder sowie seiner Ausschüsse umfassen. Die Gesamtleistung sollte im Vergleich zu den Leistungsvorgaben beurteilt werden.

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