Selbst-/Fremdevaluierung: Zu unterscheiden ist zwischen Selbstkontrolle und externer oder Fremdkontrolle. Die verschiedenen Regelwerke sprechen regelmäßig beide Formen an.
<i>Kalss/Kunz</i> in <i>Kalss/Kunz</i> (Hrsg), Handbuch für den Aufsichtsrat<sup>Aufl. 2</sup> (2016) Kodex-Regelungen, Seite 1649 Seite 1649
Die Europäische Kommission sieht in ihrer Empfehlung vom 15.02.2005 die Vornahme einer jährlichen Selbstevaluierung für den Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat einer börsenotierten Gesellschaft vor. Gegenstand dieser Beurteilung sollte die Zusammensetzung des Verwaltungs-/Aufsichtsrates sowie seine Organisation und Arbeitsweise als Gruppe sein. Die Bewertung sollte auch die Kompetenz und Leistung seiner einzelnen Mitglieder sowie seiner Ausschüsse umfassen. Die Gesamtleistung sollte im Vergleich zu den Leistungsvorgaben beurteilt werden.