Kalss in Kalss/Kunz (Hrsg), Handbuch für den Aufsichtsrat2 (2016) Zusammensetzung des Aufsichtsrats Rz 1515
Gem § 23 Abs 1 PSG muss der Aufsichtsrat aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen. Gemeint sind damit die Mitglieder des Aufsichtsrats, die vom Stifter oder vom Gericht gem § 24 Abs 1 PSG bestellt werden. Arbeitnehmervertreter kommen hinzu.