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V. Arbeitsteiliges Vorgehen im Aufsichtsrat als Schlüssel zum Erfolg/Schulung (Seeber)

Seeber2. AuflJuli 2016

A. Allgemeines

Fortbildung

Schulung

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Der Grundsatz, dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder – anders als die Geschäftsleiter – nicht „alles wissen“ müssen, ist anerkannt:3434 Schima, ÖBA 2014, 28. Vielmehr müssen Aufsichtsratsmitglieder über Grundkenntnisse verfügen, aber nicht alleine alle Tätigkeitsbereiche der Bank abdecken und dazu auch Spezialwissen haben ( Kalss/Schimka Rz 2/72 ff; Schauer Rz 45/20 ff).

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