A. Allgemeines
Fortbildung
Schulung
Der Grundsatz, dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder – anders als die Geschäftsleiter – nicht „alles wissen“ müssen, ist anerkannt:34 Vielmehr müssen Aufsichtsratsmitglieder über Grundkenntnisse verfügen, aber nicht alleine alle Tätigkeitsbereiche der Bank abdecken und dazu auch Spezialwissen haben ( Kalss/Schimka Rz 2/72 ff; Schauer Rz 45/20 ff).