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VIII. Die Rechtsstellung des Aufsichtsrats in der Insolvenz (Kalss/Wendt)

Kalss/Wendt2. AuflJuli 2016

A. Konkursverfahren

1. Überwachungskompetenz

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Die eigentliche Funktion des Aufsichtsrats in der werbenden Gesellschaft, nämlich die Überwachung des Vorstands, geht mit Eröffnung des Konkursverfahrens unter. Schließlich betreibt die Gesellschaft die laufenden Geschäfte nicht länger selbst, und gegenüber dem Insolvenzverwalter bestehen keine Informations- und Kontrollrechte.8787 J. Koch in MünchKomm AktG § 264 Rz 70. Entsprechend verliert der Aufsichtsrat auch die Informationsbefugnisse nach § 81 AktG bzw. überhaupt das Recht, die Bücher und die übrigen Vermögensgegenstände der Gesellschaft zu prüfen.8888 Siegelmann, DB 1967, 1029, 1030.

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