A. Überblick
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsbeschluss
Der Beschluss ist das zentrale, aber nicht das einzige Handlungsinstrument des Aufsichtsrats. Der Beschluss stellt das Ergebnis der Willensbildung des Organs Aufsichtsrat dar und ist ein Rechtsgeschäft. Sonstige Handlungsinstrumente, wie etwa tatsächliche Handlungen, Stellungnahmen, Beratungen etc bestehen neben dem Beschluss:199 Während der Beschluss die Erklärung der Willensbildung des Kollegialorgans Aufsichtsrat darstellt, beschreiben die sonstigen Handlungsinstrumente den Inhalt der Aufsichtstätigkeit. Sie schließen einander nicht aus. So hat etwa einer Stellungnahme des Aufsichtsrats, mit welcher eine Kundgabe der Meinung des Aufsichtsrats (als Organ) erfolgen soll, ein Beschluss, dh eineSeite 740