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Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats und die Beiziehung eines Sachverständigen (Kalss)

Kalss2. AuflJuli 2016

§§: Zur Vertretungsbefugnis: 75 Abs 1 und Abs 4, 97 AktG; zur Beiziehung des Sachverständigen: 95 Abs 3 AktG; 99.

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