Für Art und Umfang der dem Aufsichtsrat zustehenden Aufsichtsinstrumente ist es essentiell, den Gegenstand seiner Aufsichtstätigkeit zu kennen, da der Aufsichtsrat dieser nur bei entsprechenden Aufsichtsmöglichkeiten im angemessenen Umfang nachkommen kann. In einer stark vereinfachten schematischen Darstellung lassen sich die Aufgaben des Aufsichtsrats wie folgt unterteilen (vgl eingehend zu den Aufgaben des Aufsichtsrats Frotz/Schörghofer Rz 11/1 ff):