Der Aufsichtsrat hat eine zentrale Rolle bei der Bestellung und Beauftragung des Abschlussprüfers. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben werden künftig auf Aufsichtsräte bzw den in den Aufsichtsräten einzurichtenden Prüfungsausschüssen weitere Anforderungen zukommen. So sieht die VO (EU) Nr. 537/2014 für Unternehmen von öffentlichem Interesse bei der Neubestellung eines Abschlussprüfers ein besonders geregeltes Auswahlverfahren vor, das in die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses fällt.