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VII. Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers (Milla/Rödler/Köll)

Milla/Rödler/Köll2. AuflJuli 2016

Prüferbestellung

Sorgfalt

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Durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) sind die Anforderungen an Aufsichtsrat und Abschlussprüfer gestiegen. Neben der deutlicheren und klareren Darstellung der Pflichten des Abschlussprüfers, der Stärkung der Anforderungen an dessen Unabhängigkeit und Berufsethik sowie der Verpflichtung zur externen Qualitätssicherung und öffentlichen Aufsicht über den Prüferberuf, wurde durch das URÄG 2008 die Stärkung der Position des Auf

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sichtsrats und des Abschlussprüfers durch die Einbindung des Aufsichtsrats in die Bestellung des Abschlussprüfers beabsichtigt.118118Siehe dazu die Regierungsvorlage ErlRV URÄG 2008, 467 BlgNR XXIII GP , 3.

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