Prüferbestellung
Sorgfalt
Durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) sind die Anforderungen an Aufsichtsrat und Abschlussprüfer gestiegen. Neben der deutlicheren und klareren Darstellung der Pflichten des Abschlussprüfers, der Stärkung der Anforderungen an dessen Unabhängigkeit und Berufsethik sowie der Verpflichtung zur externen Qualitätssicherung und öffentlichen Aufsicht über den Prüferberuf, wurde durch das URÄG 2008 die Stärkung der Position des AufSeite 689