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VI. Vergaberechtliche Besonderheiten106106Vgl Holoubek, ÖZW 2009, 2 ff. (Milla/Rödler/Köll)

Milla/Rödler/Köll2. AuflJuli 2016

Abschlussprüfer

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Leistungen der Wirtschaftsprüfer, insbesondere auch eine Prüfungstätigkeit gemäß §§ 268 ff UGB werden als prioritäre Dienstleistungen im Sinne der Kategorie 9 des Anhangs III zum Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG) gesehen.

Seite 686

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