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VII. Zusammenfassung (Bertl)

Bertl2. AuflJuli 2016

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Der Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft hat eine Überwachungs- und Beratungsfunktion für das Management, die eine Zustimmungspflicht für bestimmte Geschäfte, wie zB Investitionen, vorsieht. Dadurch soll erreicht werden, dass der Aufsichtsrat möglichst eng in den Entscheidungsprozess eingebunden wird.

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