Kalss in Kalss/Kunz (Hrsg), Handbuch für den Aufsichtsrat2 (2016) Zweck der Regelung Rz 66
Gesetzliche Anerkennung: Die Regelungen anerkennen ausdrücklich die Parallelität von Aufsichtstätigkeit und gleichzeitiger Leistungserbringung, insbesondere der Beratung der Gesellschaft durch einzelne Mitglieder.