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I. Normative Grundlagen (Kalss)

Kalss2. AuflJuli 2016

Beratungsvertrag

Organgeschäft

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In der Praxis sind Vereinbarungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats mit der Gesellschaft über Beratungsleistungen oder sonstige Leistungen häufig. Seit 200511BGBl I 2005/59 (GesRÄG 2005). sieht das Gesetz besondere Regelungen dafür vor. Die maßgeblichen normativen Grundlagen finden sich in § 95 Abs 5 Z 12 AktG und gleichlautend in § 30j Abs 5 Z 10 GmbHG.

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