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IV. Die Ausgestaltung des konkreten Katalogs (Briem)

Briem2. AuflJuli 2016

Unternehmerische Entscheidung

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Wie in Rz 5 erwähnt, ist es Aufgabe des Aufsichtsrates Geschäfte von grundlegender Bedeutung seiner Zustimmung vorzubehalten. Geschäfte von grundlegender Bedeutung sind solche, die nach Umfang, Gegenstand, Bedeutung oder Risiko für das Unternehmen der betreffenden Art und Größe aus dem routinemäßigen Geschäftsbetrieb signifikant hervorragen oder von spezifischer unternehmensstrategischer Bedeutung sind.7272Siehe Fonk, Zustimmungsvorbehalte im AG-Aufsichtsrat, ZGR 2006, 841, 847 und Mertens/Cahn in Kölner Kommentar zum AktG, Band 2/2 (2013) § 111 Rz 84.

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