vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II. Der Katalog des § 95 Abs 5 AktG (Briem)

Briem2. AuflJuli 2016

A. Gesetzeswortlaut

GmbH

8
§ 95 Abs 5 AktG regelt als Mindestinhalt des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte insgesamt 14 Maßnahmen. Folgende Geschäfte dürfen nach § 95 Abs 5 Satz 2 AktG nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden:

der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen (§ 189a Z 2 UGB) sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Stillegung von Unternehmen und Betrieben;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte