Kalss in Kalss/Kunz (Hrsg), Handbuch für den Aufsichtsrat2 (2016) Rechte und Pflichten des entsendeten Aufsichtsratsmitglieds Rz 5151
Die entsendeten Mitglieder haben – mit wenigen Ausnahmen – die gleichen Rechte und Pflichten wie die von der Haupt- oder Generalversammlung gewählten Mitglieder. Sie stehen somit den Kapitalvertretern vollkommen gleich.