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IX. Exkurs: Die steuerliche Behandlung der Aufsichtsratsvergütung (Kunz)

Kunz2. AuflJuli 2016

A. Bei der Gesellschaft

Vergütung

122
Aufsichtsratsvergütungen sind bei der Gesellschaft nach § 12 Abs 1 Z 7 KStG nur zur Hälfte als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das gilt auch für Reisekostenersätze, soweit sie die in § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes angeführten Sätze übersteigen, nicht aber für sonstigen tatsächlich entstandenen Aufwand soweit dieser dem Aufsichtsratsmitglied gesondert erstattet worden ist.

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