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VIII. Der Rechtsanwalt als entsandtes oder nominiertes Aufsichtsratsmitglied (Kunz)

Kunz2. AuflJuli 2016

Entsendetes Aufsichtsratsmitglied

Nominiertes Aufsichtsratsmitglied

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In der Praxis werden Rechtsanwälte oft von Aktionären in Aufsichtsräte entsandt bzw nominiert5050§ 88 AktG; § ’330c GmbHG. (s Kalss Rz 9/37 ff). Grund für die Bestellung ist hier das Vertrauensverhältnis zum entsendenden bzw nominierenden Aktionär, dem es im

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Normalfall mehr um die Vertretung seiner Interessen als um die Aufwertung des Aufsichtsrats durch einen juristischen Experten geht.

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