Nach gefestigter Rechtsansicht müssen alle Mitglieder des Aufsichtsrats über bestimmte Mindestqualifikationen verfügen, um grundlegende rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge des konkreten Unternehmens zu erfassen. Zum Mindeststandard gehört auch, dass jedes Aufsichtsratsmitglied die gesetzlichen Pflichten und Befugnisse des Aufsichtsrats kennt. Zweifelsohne muss jedes Aufsichtsratsmitglied betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie Kenntnisse über Rechnungslegung und Bilanzierung haben. (s
Schauer Rz 45/21 ff sowie
Kalss/
Schimka Rz 2/72 ff).