Neben dem Dienstgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen verursachen der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und die Kommunalsteuer die größten Lohnnebenkosten.
Dazu kommt ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses der Mitarbeitervorsorgebeitrag (Abfertigung neu seit 1. 1. 2003) in Höhe von 1,53% vom Bruttolohn (ohne Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage).