1 Allgemeines
L sind vielfach entweder selbst zusätzlich Arbeitnehmer (= Dienstnehmer), oder sie können Arbeitnehmer (vorübergehend) auf ihrem Betrieb beschäftigen. Trotz weitgehender Öffnung des EU-Arbeitsmarktes sind weiterhin entsprechende Kontingente für Drittstaatsangehörige erforderlich, weil EU-Bürger bei Möglichkeit in attraktivere Branchen oder Länder ausweichen.3278