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G Wechsel der Gewinnermittlungsart

Jilch6. AuflJänner 2022

Bei einem Wechsel zwischen Gewinnermittlungsarten mit einem unterschiedlichen Periodengewinn ist durch Zu- und Abschläge auszuschließen, dass Veränderungen des Betriebsvermögens nicht oder doppelt erfasst werden30193019Verbot der Doppel- und Nichterfassung, § 4 Abs 10 Z 1 EStG. S auch VfGH 6. 12. 1983, B 344/82; Doralt-Ruppe I12, Tz 251., wodurch sich ein Übergangsgewinn oder Übergangsverlust (Übergangsergebnis) ergibt.

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