Um bedeutsame Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse (zB Zukauf oder Verkauf von Grundstücken) zwischen den Hauptfeststellungszeitpunkten berichtigen zu können, kennt das Bewertungsgesetz (über Antrag oder von Amts wegen) Fortschreibungen (Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibungen).433