vorheriges Dokument
nächstes Dokument

II. Beschlüsse betreffend Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklagen

Pochmarski/Lichtenberg1. AuflApril 2006

(165) Beschluss gem § 538 Abs 1 ZPO

Beschluss, mit welchem eine Nichtigkeits- oder Wiederaufnahmsklage wegen 1.) Verspätung oder 2.) wegen formeller und/oder inhaltlicher Mängel zurückgewiesen wird.

– Besonderheiten des Verfahrens: Das Gericht hat vor Anberaumung der mündlichen Verhandlung die Erfordernisse des § 538 Abs 1 ZPO zu prüfen. Ist die Klage nach dieser Vorprüfung zurückzuweisen, so ist dieser Beschluss ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu fassen.502)502)Aus § 538 ZPO wird die Unzulässigkeit einer öffentlichen mündlichen Verhandlung in jeder Instanz abgeleitet. Vgl OGH RIS-Justiz RS0118298; LG Salzburg 23. 1. 2002, 21 R 14/02h = EFSlg 102.211.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!