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JJ. Beschlüsse im Mandatsverfahren

Pochmarski/Lichtenberg1. AuflApril 2006

(171) Beschluss gem § 550 Abs 1 ZPO

Beschluss, mit welchem im Mandatsverfahren ein Zahlungsauftrag erlassen wird.

– Besonderheiten des Verfahrens: Der Zahlungsauftrag ist gem § 550 Abs 1 ZPO ohne vorangehende mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Beklagten zu erlassen.

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