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X. Beschlüsse betreffend den Beweis und die Beweisaufnahme

Pochmarski/Lichtenberg1. AuflApril 2006

(109) Beschluss gem § 275 Abs 1 ZPO

Beschluss, mit dem von den Parteien angebotene, jedoch dem Gerichte unerheblich scheinende Beweise ausdrücklich zurückgewiesen werden.387)387)Die Unterlassung der Beschlussfassung begründet keine Nichtigkeit; vgl OGH RIS-Justiz RS0040309.

– Besonderheiten des Verfahrens: Keine.

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