vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Y. Beschlüsse betreffend den Urkundenbeweis

Pochmarski/Lichtenberg1. AuflApril 2006

(117) Beschluss gem § 298 Abs 2 ZPO

Beschluss, mit dem einer Partei über Antrag des Gegners aufgetragen wird, nur diejenigen Stellen der vorgelegten Urkunden vorzuweisen, die für das strittige Rechtsverhältnis von Bedeutung sind.

– Besonderheiten des Verfahrens: Der Beschluss kann nur über Parteiantrag gefasst werden. Er ist nur zulässig, nachdem das Gericht in den gesamten Inhalt der Urkunde Einsicht genommen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!