(85) Beschluss gem § 224 Abs 2 ZPO
Beschluss, mit welchem eine Rechtssache zur Ferialsache erklärt wird oder mit welchem ein darauf abzielender Antrag abgewiesen wird.
– Besonderheiten des Verfahrens: Die Erklärung zur Ferialsache erfolgt nur über Parteiantrag, soferne es die Dringlichkeit der anhängigen Rechtssache erfordert.