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T. Beschlüsse betreffend Protokolle

Pochmarski/Lichtenberg1. AuflApril 2006

(83) Beschluss gem § 212 Abs 5 ZPO

Beschluss, mit dem das Gericht entweder von Amts wegen oder nach Einbringung eines Widerspruches das Verhandlungsprotokoll (gemeint die Übertragung des Tonbandprotokolls in Vollschrift gem § 212 a Abs 2 ZPO iVm § 212 Abs 5 ZPO) berichtigt.

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