vorheriges Dokument
nächstes Dokument

F. Ausgeschlossenheit von Gerichtspersonen

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

§ 3

Ausgeschlossenheit

97
Analog der Regelung des § 47 betreffend die Befangenheit für Kripo und StA enthalten die §§ 43 ff – in Fortführung des Grundsatzes der Objektivität (§ 3 Abs 2) – Bestimmungen über die Ausgeschlossenheit von Gerichtspersonen. Diese Regelung ist nicht abschließend, sondern dem Grunde nach auch analoger Erweiterung zugänglich.818112 Os 96/10z.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte