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E. Entscheidungsformen des Gerichts

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

Entscheidungsform

prozessleitende Verfügung

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Gerichtliche Entscheidungen bzw Erledigungen treten in verschiedenen Erscheinungsformen, aber auch – unabhängig von Inhalt oder Form – mit unterschiedlichen Bezeichnungen auf. Sie werden bei generalisierender Betrachtung als jeder Ausspruch des Gerichts, welcher eine Willenserklärung desselben zum Inhalt hat,2626Vargha, Strafprocessrecht 73; ähnlich Lohsing/Serini, Strafprozessrecht4 223. oder auch als alle im Strafverfahren vorkommenden richterlichen Anordnungen2727Rulf, Strafprocess3 73. umschrieben, die von Amts wegen oder über Antrag eines Berechtigten2828Roeder, Lehrbuch2 102. ergehen können. Das Gesetz nennt drei Entscheidungsformen (§ 35):

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