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G. Entscheidungsfindung von Kollegialgerichten

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

Entscheidungsfindung in Senaten

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Entscheidet ein Richter alleine, so entsteht seine Entscheidung entweder mit deren mündlicher Verkündung oder aber mit Übergabe der Urschrift derselben an die Geschäftsabteilung.134134Vgl EvBl 1962/261 = JBl 1962, 513. Ab diesem Moment ist er an seine Entscheidung gebunden und kann sie nicht mehr widerrufen.

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