vorheriges Dokument
nächstes Dokument

F. Aktenrekonstruktion

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

Aktenrekonstruktion

Rekonstruktion des Aktes

300
Mitunter kommt es vor, dass ein Akt „in Verstoß gerät“, dh nicht (mehr) gefunden wird. Es stellt sich sodann die Frage nach dessen Rekonstruktion. Die StPO sieht hiefür keine Regelun

Seite 87

gen vor. Man behilft sich daher mit der sinngemäßen Anwendung4934932 Nc 112/02x. der §§ 38 ff einer anlässlich des Brandes im Wiener Justizpalast im Jahr 1927 erlassenen Verordnung.494494BGBl 248/1927.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte