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Internationale Bestimmungen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht (Fucik)

Fucik2. AuflMai 2020

I.

Internationale Angelegenheiten der elterlichen Verantwortung

 

A.

Allgemeines

 

B.

Die Brüssel IIa-Verordnung

  

1.

Anwendung

  

2.

Compétence directe in Angelegenheiten der elterlichen Verantwortung

  

3.

Anerkennung und Vollstreckung

   

a)

Kontakt- und Rückgabeentscheidungen iSd Art 11 Abs 8 Brüssel IIa-VO

   

b)

Andere Entscheidungen betreffend die elterliche Verantwortung

  

4.

Kooperation

   

a)

Allgemeine Auskünfte (Art 54 Brüssel IIa-VO)

   

b)

Spezielle Zusammenarbeit betreffend elterliche Verantwortung (Art 55 Brüssel IIa-VO)

   

c)

Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat (Art 56 Brüssel IIa-VO)

   

d)

Zum Verfahren (Sprachenregime, Kostenfreiheit ua)

  

5.

Übersicht

 

C.

Das Haager Kinderschutzübereinkommen 1996 (KSÜ)

  

1.

Allgemeines

  

2.

Internationale Zuständigkeit (Art 5–14 KSÜ)

  

3.

Anwendbares Recht (Art 15–22 KSÜ)

  

4.

Anerkennung und Vollstreckung (Art 23–27 KSÜ)

  

5.

Kooperation (Art 29–39 KSÜ)

  

6.

Allgemeines (Art 40–63 KSÜ)

  

7.

Die wesentlichen Unterschiede zur Brüssel IIa-VO

 

D.

Das (alte) Haager Minderjährigenschutzübereinkommen

  

1.

Anwendungsbereich

  

2.

Zuständigkeit

  

3.

„Gesetzliche Gewaltverhältnisse“

  

4.

Anerkennung von Schutzmaßnahmen

  

5.

Überblick: zwischen Österreich und folgenden Staaten ist anwendbar

 

E.

Europäisches Sorgerechtsübereinkommen (BGBl 1985/321) (DG BGBl 1985/322 idF des AußStr-BegleitG BGBl I 2003/112)

  

1.

Anwendungsbereich

  

2.

Inhalt

Seite 571

 

F.

Haager Kindesentführungsübereinkommen (BGBl 1988/512) (DG BGBl 1988/513 idF des AußStr-BegleitG)

  

1.

Regelungsziele

  

2.

Anwendung

  

3.

Kooperation

  

4.

Verfahren

   

a)

Allgemeines

   

b)

Regel: Rückgabe

   

c)

Ausnahme: Verweigerung der Rückgabe

   

d)

Sonstiges Verfahren

  

5.

Modifikationen durch die Brüssel IIa-VO

  

6.

Zur Vollstreckung

   

a)

Grundlagen

   

b)

Probleme

   

c)

Kontaktfördernde Begleitmaßnahmen

   

d)

Undertakings und mirror orders

  

7.

Übersicht

II.

Unterhaltsdurchsetzung mit Auslandsbezug

 

A.

Allgemeines

 

B.

Rechtsquellen der grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung

  

1.

Die Regelungsbereiche

  

2.

Kurzübersicht über die einschlägigen Rechtsquellen

  

3.

Übersicht: Mit folgenden Staaten gilt

 

C.

Die Europäische Unterhaltsverordnung

  

1.

Internationale Zuständigkeit

   

a)

Grenzüberschreitender Bezug?

   

b)

Zuständigkeitstatbestände

  

2.

Anwendbares Recht

   

a)

„Kindesunterhalt“

   

b)

Ehegatten: Das anzuwendende Recht wird bestimmt durch

   

c)

Sonstige Unterhaltsansprüche

  

3.

Anerkennung und Vollstreckung

  

4.

Zugang zum Recht

   

a)

Prozesskostenhilfe für Minderjährige und Heranwachsende

   

b)

Prozesskostenhilfe für andere natürliche Personen

   

c)

Vertretung von öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Stellen

  

5.

Antragstellung über Zentrale Behörden

  

6.

Weitere Aufgaben der Zentralen Behörde

  

7.

Formularwesen

  

8.

Exkurs: Unterhaltsvorschuss und grenzüberschreitende Unterhaltsdurchsetzung

   

a)

Sachlegitimation

   

b)

Höhenunterschiede Vorschuss – Titel

Seite 572

 

D.

Das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007

  

1.

Allgemeines

  

2.

Flexibler Anwendungsbereich des HUÜ

  

3.

Anträge

  

4.

Verfahrenshilfe

   

a)

Prozesskostenhilfe für Minderjährige und Heranwachsende

   

b)

Prozesskostenhilfe für andere natürliche Personen

   

c)

Vertretung von öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Stellen

 

E.

Das AUG 2014

  

1.

Allgemeines

  

2.

Die Zentrale Behörde

  

3.

Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

   

a)

Die möglichen Verfahrensarten

   

b)

Übermittlung von Anträgen über die Zentralen Behörden

   

c)

Antragsarten

   

d)

Antragserfordernisse

  

4.

Behandlung von Anträgen in das Ausland

   

a)

Verbesserung

  

5.

Bestätigung der Erfolgsaussichten (im Gegenseitigkeitsverfahren)

   

a)

Weiterleitung

   

b)

Überwachung

  

6.

Behandlung von Anträgen aus dem Ausland

   

a)

Prozessvollmacht für das BMJ

   

b)

Titelschaffung

   

c)

Geldgebarung

   

d)

Exekution

   

e)

Abstammungsfeststellung

   

f)

Berichte

  

7.

Durchführung besonderer Maßnahmen

  

8.

Auskunft über Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnisse

  

9.

Exekution von Bruchteilstiteln

 

F.

Das UN-Unterhaltsübereinkommen (NYÜ)

  

1.

Zweck

  

2.

Kooperationsmodell

  

3.

Verfahren

   

a)

Anträge in das Ausland

   

b)

Anträge aus dem Ausland

 

G.

Sonstige, insb frühere Vollstreckungsinstrumente

  

1.

Europarechtliche Vollstreckungsgrundlagen

  

2.

Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen 1958 BGBl 1961/294

  

3.

Gegenseitigkeitsverordnungen nach AUG 2014 bzw nach dem Auslandsunterhaltsgesetz BGBl 1990/160

  

4.

Bilaterale Vollstreckungsgrundlagen im Überblick

Seite 573

 

H.

Aktuelle Vollstreckungs- und Kooperationsgrundlagen für Unterhaltsansprüche

  

1.

Zuständigkeit

  

2.

Verfahren

  

3.

Gruppen ausländischer Titel

  

4.

Übergangsbestimmungen

   

a)

Rückwirkung der EuUVO (Integration der Brüssel I-VO)

   

b)

Rückwirkungen des HUÜ

   

c)

HUÜ zwischen EuUVO-Mitgliedstaaten: Wirklich engerer Anwendungsbereich?

   

d)

Zusammenfassung in Worten

  

5.

Zusammenfassendes Schema

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