A. Allgemeines
Wenn ein Auslandsbezug (zB Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt einer Partei im Ausland, uU auch ausländische Staatsangehörigkeit) besteht, stellen sich folgende spezifische Fragen des internationalen Zivilverfahrensrechts:
Ist ein österr Gericht zuständig oder das eines anderen Staates (internationale Zuständigkeit, „Jurisdiction“)?