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I. Internationale Angelegenheiten der elterlichen Verantwortung (Fucik)

Fucik2. AuflMai 2020

A. Allgemeines

Wenn ein Auslandsbezug (zB Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt einer Partei im Ausland, uU auch ausländische Staatsangehörigkeit) besteht, stellen sich folgende spezifische Fragen des internationalen Zivilverfahrensrechts:

Ist ein österr Gericht zuständig oder das eines anderen Staates (internationale Zuständigkeit, „Jurisdiction“)?

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