Besonders relevant und gleichzeitig brisant ist das Thema der Sachverständigengutachten in Obsorgeverfahren. Sachverständige werden im gerichtlichen Verfahren (auch in Außerstreitsachen) dann herangezogen, wenn dem Richter das notwendige Fachwissen fehlt oder fern ist. IZm der hier vorliegenden Darstellung geht es idR um psychologische Gutachten, in denen allgemein das Kind begutachtet wird sowie auch das Wohl des Kindes eingeschätzt werden soll.