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21 Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen (§ 69 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

21 Lohnsteuerabzug in besonderen Fällen (§ 69 EStG)

21.1 Allgemeines

Rz 1166 LStR
Die Bestimmungen des § 69 EStG sind nur auf Arbeitnehmer anwendbar, da das Vorliegen eines (kurzfristigen) Dienstverhältnisses erforderlich ist.

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