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7 Sonderausgaben (§ 18 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

7 Sonderausgaben (§ 18 EStG)

7.1 Allgemeines

Rz 429 LStR
Sonderausgaben stellen Einkommensverwendung dar (vgl VwGH 28. 10. 1981, 13/3698/80, ARD 3389/6/82). Nur die im § 18 EStG erschöpfend aufgezählten Aufwendungen können steuerlich berücksichtigt werden. Sie sind grundsätzlich von Amts wegen wahrzunehmen, sofern das Finanzamt davon Kenntnis erlangt hat.

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