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8 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

8 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG)

8.1 Zufließen von Einnahmen
8.1.1 Allgemeines

Rz 631 LStR
Ein Zufluss von Einnahmen iSd § 19 Abs 1 EStG erfolgt in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die Einnahmen erhält (vgl VwGH 5. 3. 1986, 85/13/0085, ARD 3791/6/86). Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen sind unter anderem Bezüge aus einem laufen

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den Dienstverhältnis, das Krankengeld gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit c EStG sowie das Wochengeld gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit a EStG (UFS 11. 2. 2008, RV/0784-K/07, ARD 5871/12/2008).

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