vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG)

6.1 Berufsgruppen

Rz 396 LStR
Aufgrund der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl II 2001/382, können ohne Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen Werbungskosten aufgrund von Erfahrungswerten geltend gemacht werden (Verordnungstext kursiv).

Liegen keine Aufwendungen vor, kommen keine Pauschbeträge nach dieser Verordnung in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!