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III. Umwandlung in eine AG

Hasch/Brditschka2. AuflOktober 2016

Cold IPO

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Damit ein Unternehmen den Handel seiner Wertpapiere an einer Börse aufnehmen kann, muss es in der Rechtsform einer AG geführt werden. Besteht vor dem IPO eine andere

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Rechtsform (GmbH oder Personengesellschaft), muss die Gesellschaft umgewandelt werden;1010Im Folgenden werden die einzelnen Schritte nur schematisch dargestellt. Für Details siehe Kapitel 15. denkbar wäre auch die Verschmelzung mit einer börsennotierten (Mantel-)Aktiengesellschaft (Cold IPO).

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